Pflasterer
LEHRBERUF : DER PFLASTERER
Die Lehre wird in einem dualen Ausbildungssystem in fachtheoretischer und praktischer Hinsicht absolviert, vom Lehrberechtigten im Lehrbetrieb und in der Berufsschule.
Die Lehrzeit für den Beruf Pflasterer beträgt 3 Jahre.
Voraussetzungen für den Lehrberuf PFLASTERER
Der Lehrling soll gutes räumliches Vorstellungsvermögen haben.
Gestalterische Fähigkeit und handwerkliches Geschick sind Voraussetzung zur Ausübung dieses Lehrberufes.
Eine gute körperliche Konstitution und eine hohe physische Belastbarkeit ist wünschenswert.
Technisches Verständnis sollen die Lehrlinge dieses Berufes mitbringen.
Lehrinhalte:
Der Lehrling lernt das Verlegen von Groß -und Kleinpflaster.
Auch das Verlegen von Mosaikpflaster und Klinkerpflaster sind Lehrinhalte für den Pflasterer.
Vor dem Verlegen sind Kenntnisse über Aufbauen, Planieren und späteres Verdichten der Untergründe gefragt. Weiters soll der Facharbeiter imstande sein, an Hand von Projektplänen über Fußgängerzonen, Wohnstraßen etc. Vermessungen durchzuführen , um die Inhalte der Projektpläne in die Tat umzusetzen.
Nach dem Lehrabschluss zum Pflasterer
ist der Aufstieg zum Vorarbeiter und weiters zum Werkmeister im Bauwesen möglich.
Als Pflasterermeister, nach der entsprechenden Berufspraxis ist die Führung eines
Meisterbetriebes ein erstrebenswertes Ziel.
Höhere Ausbildungen ermöglicht die Berufsreifeprüfung.
